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Ehevertrag: Wann ist er sinnvoll? Vorteile, Kosten & alle Tipps

Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, lässt sich in einem Wort klären: Immer. Denn ein Ehevertrag ist kein Vertrauensmangel. Im Gegenteil: Er zeigt eure Einigkeit sowie Fairness als Paar, schützt eure Kinder und sichert euch beide auch in Bezug auf Vorsorge und Erbe ab. Und deshalb lohnt sich ein Ehevertrag für jedes Paar.

Wir klären alle Mythen rund um den Ehevertrag auf und verraten euch alle Tipps, die euch bei der Entscheidung für oder gegen einen individuellen eherechtlichen Vertrag helfen werden.

Ehevertrag unterschreiben

Foto: Judith Stoop

Was ist ein Ehevertrag? Das Wichtigste in Kürze

Rechtlich gesehen ist ein Ehevertrag ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Ehepartnern, in dem sie nicht nur für den Fall der Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod eines Partners, sondern auch für das Zusammenleben als Paar während der Ehe oder als Familie individuelle Absprachen treffen, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

Menschlich gesehen ist ein Ehevertrag eure gemeinsame individuelle Versicherung für Fairness und Einigkeit, die exakt auf eure Bedürfnisse zugeschnitten ist. Für alle Dinge, die euch die Zukunft bringen wird.

Diese gegenseitige Versicherung schützt euch – wenn der Vertrag korrekt und zu euer beider Gunsten aufgesetzt wird – gegen alle Eventualitäten in Bezug auf:

  • Vermögen und erarbeitete Werte
  • Vorsorge und Absicherung füreinander
  • Erbe – falls ein Partner von euch verstirbt
  • Kindesunterhalt und Sorgerecht
  • Immobilien, die im Eigentum der Familie bleiben sollen

... und falls es zu einer Trennung kommen sollte, verhindert ein Ehevertrag unfaire Regelungen und reduziert Gebühren um bis zu 75 %.

Aber es ist wie mit jeder Versicherung: Wenn man sie nicht benutzen muss, ist es noch viel besser!

Ehevertrag: Checkliste & Extratipps zum Downloaden

Ist für euch ein Ehevertrag sinnvoll? Findet es heraus!

Mit unserer Checkliste findet ihr ganz schnell und einfach heraus, ob ihr einen Ehevertrag benötigt und was ihr alles individuell regeln könnt:

Hier klicken und Checkliste Ehevertrag sofort downloaden

Beispiele

Die 9 wichtigsten Fälle, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist

In jedem Fall vorgesorgt

1 | Ihr werdet Immobilien mit in die Ehe bringen oder erben

Zwar wird eure eigene Immobilie immer in eurem Alleineigentum bleiben – auch wenn ihr sie erst während der Ehe geerbt habt.

Was aber ohne Ehevertrag eurem Partner im Falle einer Scheidung zusteht, sind 50 % der Wertsteigerung des Hauses.

Beispiel

Ihr habt von eurer Familie ein Haus geerbt, das 500.000 € Wert ist. Während der Ehe hat sich der Wert der Immobilie verdoppelt, was in den vergangenen Jahren keine Seltenheit war.

Lasst ihr euch scheiden, steht dem Partner 50 % dieser Wertsteigerung von 500.000 € zu, also 250.000 €. Das Wichtige: Dieses Geld müsst ihr auszahlen – und zwar sofort. Habt ihr nicht so viel auf eurem Konto, müsst ihr zu den aktuell schlechten Bedingungen einen Kredit aufnehmen oder sogar das Haus verkaufen.

So passiert es nicht selten, dass Häuser der Familie veräußert werden müssen, um den geschiedenen Partner auszuzahlen. Und das kann nicht fair sein.

Wie ihr das fairer regeln könnt, findet ihr weiter unten.

2 | Einer von euch wird für die Kindererziehung seine Arbeitszeit reduzieren

Wenn sich einer von euch hauptsächlich um die Betreuung und Erziehung der gemeinsamen Kinder kümmert und dafür seine Arbeitszeit reduziert, könnt ihr im Ehevertrag festlegen, dass derjenige im Fall einer Trennung eine Kompensation bekommt, z.B. durch längere Unterhaltszahlungen, als dies der Gesetzgeber vorsieht.

3 | Ihr bringt Vermögen mit in die Ehe

Das Vermögen, das ihr in die Ehe bringt, gehört euch und daran ändert sich nichts. Alle Zinserträge oder Anlagegewinne sind allerdings hälftig nach einer Scheidung auszuzahlen – natürlich wieder in Euro und nicht in Sachwerten.

Vertraglich könnt ihr davon abweichende Regelungen treffen.

4 | Ihr möchtet Kinder

Dann könnt ihr Regelungen zum Sorgerecht zu einem Zeitpunkt festlegen, zu dem ihr euch sehr einig seid. Das ist oft besser und rationaler als in einer Trennungssituation. 

Weitere Ideen und Details dazu → findet ihr unten.

5 | Ihr möchtet von eurem selbst erwirtschafteten Geld ein Haus oder andere Vermögenswerte kaufen

Wollt ihr während der Ehe ein Pferd, ein Boot, einen Sportwagen oder anderes von eurem Gehalt kaufen, steht dem Partner nach der Scheidung die Hälfte davon zu. Und auch hier gilt wieder: Könnt ihr ihn nicht in Euro auszahlen, müsst ihr diese Vermögenswerte verkaufen.

6 | Einer von euch ist selbstständig

Falls einer von euch Firmen-, Kanzlei- oder Praxis-Inhaber ist, steht dem Partner im Falle einer Scheidung auch hier die Wertsteigerung des Unternehmens zu. Baut ihr zusammen ein Unternehmen auf, sind auch ohne Gesellschaftsvertrag Abfindungen zu zahlen.

Dabei genügt es schon, wenn ihr z.B. eine große PV-Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht anschafft.

Und da hier wieder in Euro ausgezahlt werden muss, kann dies nicht nur die Existenzgrundlage gefährden, sondern auch den Verlust der Einkommensquelle bedeuten.

Beispiel

Ihr habt in eurer Firma Gewinn erwirtschaftet und diesen in eine neue Produktionsmaschine investiert. Im Falle einer Scheidung muss der erwirtschaftete Gewinn in Euro ausgezahlt werden.

Das bedeutet unter Umständen, diese Maschine verkaufen zu müssen oder durch die Zahlung aus dem Bankguthaben nicht solvent zu sein.

7 | Einer von euch hat bereits Kinder

In diesem Fall könnt ihr dafür sorgen, dass eure Kinder durch die erneute Ehe nicht schlechter gestellt werden. So könnt ihr zum Beispiel Vorkehrungen für eure Rente und auch eine Erbschaft im Todesfall treffen, um dies sicher zu stellen.

8 | Ihr habt beide unterschiedliche Nationalitäten oder ihr lebt im Ausland

Für die Ehe gilt das Recht des Aufenthaltslandes, in dem ihr beide zuletzt gelebt habt – dies gilt bei einer Eheschließung in Deutschland. Das kann für euch unter Umständen ein großer Nachteil sein. Legt deshalb im Ehevertrag fest, welches Recht für eure Ehe gelten soll.

9 | Ihr möchtet euch beide absichern, falls einem von euch etwas passiert

Dieses Thema wird in Bezug auf den Ehevertrag viel zu selten angesprochen. Denn der Gesetzgeber hat für diesen Fall nur ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht von 6 Monaten geschaffen.

In einer Vollmacht könnt ihr auch festlegen, was passiert, wenn ihr handlungsunfähig werdet, wer für euch Entscheidungen treffen darf und wer sich um eure Kinder kümmern soll.

Dazu gehört auch eine Patientenverfügung, die sich an behandelnde Ärzte richtet.

Zu allen aufgeführten Punkten → findet ihr unten detaillierte Tipps.

Hier könnt ihr euch individuell beraten lassen und herausfinden, ob für euch ein Ehevertrag sinnvoll ist.


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Ehevertrag abschließen

Der gesetzliche Ehevertrag durch eine Hochzeit und seine Folgen

Das müsst ihr unbedingt wissen

Beim Ja-Wort im Standesamt ändert sich nicht nur steuerlich, sondern auch rechtlich einiges.

Ob ihr wollt oder nicht – mit der Unterzeichnung beim Standesamt unterschreibt ihr einen Ehevertrag. Allerdings nicht zu euren Konditionen.

Denn ohne vertragliche Regelung lebt ihr durch eure Hochzeit automatisch in einer Zu­ge­winn­ge­mein­schaft.

Das bedeutet:

Während der Ehe bleiben eure Vermögen zwar getrennt und es gehört nicht automatisch zur Hälfte dem anderen.

Nur an dem Vermögen, welches ihr während der Ehe erwirtschaftet oder dazu gewonnen habt, steht dem Ehepartner durch den gesetzlichen Güterstand die Hälfte zu.

Das gilt für:

  • Immobilien
  • Aktienerlöse
  • Zinsen von Vermögenswerten
  • Erspartes oder Anlagewerte
  • Wertgegenstände: Auto, Boot, Haus, Pferde, ...
  • Rentenansprüche (gesetzliche Rente, private Rente, betriebliche Altersversorgungen)

Und diese Vermögenszuwächse sind hälftig nach einer Scheidung sofort in Euro auszuzahlen. 

Ihr könnt also nicht so einseitig sagen: Du erhältst das Pferd, ich den Sportwagen. Ihr könnt vorausschauend definieren, wie eine faire Lösung aussieht, ohne euch gegenseitig zu runinieren.

Zusätzlich gibt es ein paar weitere Haken beim gesetzlichen Güterstand:

  • Will einer von euch über sein gesamtes Vermögen verfügen, benötigt er die Einwilligung des anderen (§ 1365 BGB). 
  • Hat einer vor euch eine Immobilie und möchte diese verkaufen, kann er das nicht, obwohl sie ihm alleine gehört. 
  • Das gilt auch für Haushaltsgegenstände und alle Dinge, die der Familie dienen. All diese Dinge kann man nicht ohne Zustimmung des anderen verkaufen, verschenken oder entsorgen.

Diese Dinge könnt ihr nur durch einen gemeinsamen separaten Ehevertrag ändern.

Wie sieht es mit Schulden aus, die einer von euch macht? 

Bei Verträgen bleibt in der Regel derjenige verantwortlich, der sie schließt. Nimmt also einer von euch und nicht ihr gemeinsam einen Kredit für seine Firma auf, ist er auch alleine für die Rückzahlung verantwortlich.

Der andere Ehepartner hat dadurch keine Schulden – nur, wenn ihr gemeinsam den Vertrag unterzeichnet.

Ist es jedoch eine Anschaffung für die Familie – beispielsweise ein Familienauto – haften beide Partner für die Rückzahlung der Schulden.

Weitere Folgen des gesetzlichen Güterstands bei einer Scheidung 

In bestimmten Fällen muss zudem der finanziell stärkere Partner den finanziell schwächeren Partner bei einer Trennung monatlich unterstützen und Unterhalt zahlen.

Da bis in die jüngere Vergangenheit die Ehefrau nicht oder geringer erwerbstätig war und nach einer Scheidung auf den Unterhalt angewiesen war, um ihr Leben weiterführen zu können, da sie ansonsten keine Vorsorge und Vermögen aufbauen konnte, ergab diese Regelung damals auch Sinn.

Dies hat sich mittlerweile stark geändert und ist deshalb in den meisten Fällen nicht mehr zeitgemäß.

Nach einer Trennung bis zur rechtsgültigen Scheidung hat der finanziell schwächere Partner in jedem Fall Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt. Dies kann man auch durch einen individuellen Ehevertrag nicht ändern und das ist auch gut so.


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Beispiele

8 Bereiche, in denen ihr euren Ehevertrag individuell regeln könnt

So wird der Ehevertrag fair & sinnvoll für beide

Wenn ihr wissen möchtet, was ihr alles in eurem individuellen Ehevertrag regeln könnt, haben wir für euch jetzt ein paar interessante Ansätze und Informationen zusammengestellt, die ihr unbedingt kennen solltet:

Checkliste Ehevertrag

A | Wie könnt Ihr die Zu­ge­winn­ge­mein­schaft anpassen?

Ihr könnt den Zugewinnausgleich nach euren Bedürfnissen regeln, ihn ganz ausschließen oder modifizieren.

Hier fünf Beispiele:

1 | Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren

Wenn gegenseitig keine finanzielle Abhängigkeit besteht und beide Ehepartner berufstätig oder vermögend sind, kann eine Gütertrennung sinnvoll sein.

Was bedeutet Gütertrennung?

Durch die Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich. Dadurch bleibt nicht nur das jeweilige Vermögen der Ehepartner getrennt und Zugewinne sowie Wertsteigerungen werden nicht ausgeglichen.

Durch die Hochzeit ändert sich aus finanzieller Sicht also nichts.

Ihr könnt aber auch individuellere Vereinbarungen treffen:

2 | Der Zugewinnausgleich soll nach einer bestimmten Ehezeit in Kraft treten

Ihr könnt zum Beispiel festlegen, dass erst nach 5-jährigem Bestehen der Ehe ein Zugewinnausgleich zu leisten ist oder in Kraft tritt.

3 | Ausschluss von bestimmten Elementen

Der Zugewinn soll nur teilweise ausgeglichen werden. Ihr könnt also bestimmte Wertsteigerungen – zum Beispiel von geerbten Immobilien – vom Zugewinnausgleich ausklammern.

Dann ist beispielsweise das französische Modell, die sogenannte Wahl-Zugewinngemeinschaft, sinnvoll.

Das sorgt dafür, dass nicht plötzlich das Familienerbe verkauft werden muss.

4 | Ausschluss eurer Firma

Es besteht auch die Möglichkeit, das Betriebsvermögen eurer Firma vom Zugewinnausgleich ausnehmen.

So müsst ihr als Selbstständiger nicht eure Existenzgrundlage gefährden, weil ihr einen Zugewinnausgleich auszahlen müsst, sondern könnt eurer Zahlungsfähigkeit als Unternehmen weiterhin nachkommen.

5 | Begrenzung des Zahlbetrags oder Änderung des Prozentsatzes

Diese Regelung kann in bestimmten Fällen sehr fair sein – besonders wenn sie an individuell definierte Bedingungen geknüpft wird – und zudem ausschließen, dass man den anderen nur wegen eines gut bezahlten Jobs oder Vermögenswerten heiratet (wie zum Beispiel bei hoch dotierten Managern, Schauspielern oder Sport-Stars).

Ihr könnt den Zugewinnausgleich begrenzen – zum Beispiel maximal auf 200.000 Euro.
Ihr könnt alternativ den Prozentsatz des Ausgleichs ändern. So erhält der Partner beispielsweise nur 25 % als Ausgleichszahlung.

B | Was könnt ihr im Ehevertrag zum Unterhalt regeln?

Das Thema Unterhalt hat in Bezug auf den Ehevertrag den Ruf, denjenigen, der sich um Haus und Kind kümmert, zu benachteiligen.

Das dies nicht der Fall ist, zeigen diese Punkte:

Entscheidet ihr während der Ehe, dass einer von euch sich um das Haus und den Haushalt kümmert, kommt dies einer Erwerbstätigkeit gleich. Und das ist gut und richtig.

Deshalb sind grundsätzliche Verzichte zum Unterhalt während der Ehe oder der Zeit des Getrenntlebens in aller Regel nicht wirksam. Denn es gibt eine eheliche Treuepflicht und eine Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung.

Auch der vollständige Verzicht eines Ehepartners auf Betreuungsunterhalt nach der Scheidung, obwohl er sich ausschließlich um die gemeinsamen Kinder unter drei Jahren kümmert, wird von Gerichten in aller Regel als unwirksam angesehen.

Hier schiebt der Gesetzgeber also automatisch einen fürsorglichen Riegel vor.

Alle anderen Fälle könnt ihr mit einem Ehevertrag regeln, um spätere Streitigkeiten im Keim zu ersticken.

  • Ihr könnt bei überdurchschnittlich hohen Einkünften die Höhe des Unterhalts auf einen bestimmten Betrag begrenzen.
  • Ihr könnt die Unterhaltsansprüche erweitern. So könnt ihr zum Beispiel vereinbaren, dass der Betreuungsunterhalt bis zum Erreichen des 5. Lebensjahres des Kindes gezahlt wird, um für Kinder eine intensive Betreuung in jungen Jahren zu gewährleisten.

C | Nutz- und Nießrechte für das Bewohnen eures Heimes

Unabhängig vom Eigentumsrecht könnt ihr vereinbaren, ob derjenige, der die Kinder hauptsächlich versorgt, Wohnrecht für eine bestimmte Zeit erhält.

Für den Fall einer Scheidung könnt ihr zugunsten eurer Kinder Wohnrechte vereinbaren:

So könnte derjenige, der sich um die tägliche Betreuung der Kinder kümmert, weiterhin gesichert bis zu einem definierten Alter der Kinder weiterhin im Haus wohnen.

In einer solchen Vereinbarung kann auch festgelegt werden, wer die Instandhaltungskosten des Hauses und die laufenden Kosten trägt (zum Beispiel die Grundsteuer sowie allgemeine Nebenkosten), um den Kindern ein sicheres Zuhause zu bieten.

D | Was könnt ihr bei der Rente in Bezug auf den Versorgungsausgleich ändern?

Seid ihr beide berufstätig und habt eigene Rentenansprüche erworben, könnt ihr den Versorgungsausgleich ausschließen. Dann erhält jeder die Rente, die er erwirtschaftet hat.

Zudem wird ein Nachteil beim Ausgleich von Beamtenpensionen vermieden.

Ihr könnt auch vereinbaren, dass nur während bestimmter Jahre, in denen ein Ehepartner seine Arbeitszeit reduziert, Anspruch auf einen Versorgungsausgleich besteht.

Dadurch erleidet keiner von euch einen Nachteil und es kann die Scheidung immens beschleunigen.

Ein Renten-Versorgungsausgleich kann auch sehr unfair sein

Stellt euch vor, einer von euch ist selbstständig und zahlt nicht in die Rentenkasse ein. Der andere hat einen Halbtagsjob, weil er sich ansonsten um die Kinder kümmert.

Wenn jetzt derjenige mit geringerem Einkommen die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch eventuelle private oder betriebliche Vorsorgen teilen soll, bleibt ihm nicht viel von seiner angesparten Rente übrig.

E | Vorsorge für den Ehepartner – ein wichtiger Punkt

Auch diese Dinge könnt ihr im Ehevertrag klären und müsst nicht einen separaten Vertrag ausarbeiten lassen, womit ihr wiederum Kosten spart.

Notvertretungsrecht der Ehegatten festlegen

Seit 01.01.2023 gibt es ein Vertretungsrecht für Ehegatten, allerdings begrenzt auf 6 Monate. Wenn also einer von euch bewusstlos oder seiner Sinne nicht mehr mächtig ist, wird automatisch nach 6 Monaten Angelegenheiten bestimmt.

Wenn ihr keine Regelung trefft, ist dies i.d.R. eine fremde Person, die euch nicht kennt und eure Wünsche und Bedürfnisse nicht berücksichtigen kann..

Der Ehepartner kann dadurch nicht mehr für den anderen sorgen oder entscheiden.

Das bezieht sich zum Beispiel auf:

  • Entscheidung über Untersuchungen
  • Heilbehandlungen
  • Einwilligung oder Untersagung in ärztliche Eingriffe
  • Entscheidung darüber, wo, wie und durch wen der Partner versorgt wird
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen bis zu 6 Wochen
  • Geltendmachung von Ansprüchen
  • Finanzielle Angelegenheiten

Und natürlich könnt ihr auch gleichzeitig Dinge wie Patientenverfügung und andere Vorsorge-Themen ergänzen.


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F | Erbrecht: Spezielle Vereinbarungen zur Erbfolge

Auch diese Punkte könnt ihr im Ehevertrag nach euren Wünschen regeln und vereinbaren. Ansonsten gelten auch hier automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.

Stellt euch vor: 

Fall 1:

Euer Ehepartner verstirbt und ihr habt noch keine Kinder. Dann geht sein Vermögen hälftig an euch nd die andere Hälfte erhalten eure Schwiegereltern oder deren Verwandte. Ihr müsst euch also mit der angeheirateten Verwandtschaft auseinandersetzen.

Ihr müsst euch also mit deren Erbe auseinandersetzen und es eventuell verkaufen. 

Und gehört dazu euer gemeinsames Haus, müsst ihr es eventuell verkaufen, denn die Erben sind in Euro auszuzahlen.

Fall 2:

Euer Kind ist 19, drogenabhängig und beansprucht nach dem Tod eines Elternteils den gesetzlichen Erbteil in Höhe von 50 % und des Vermögens als Barauszahlung, um es zu verprassen. 

Ihr könnt auch vereinbaren, dass die individuell festgelegte Erbregelung für den Fall einer Trennung ausgesetzt wird.

G | Sorgerecht für eure Kinder

Wer übernimmt die Betreuung der Kinder nach der Scheidung? Wenn ihr dies im Ehevertrag bereits festlegt, muss später in dieser Sache nicht vor einem Familiengericht entschieden werden.

So könnt ihr das gemeinsame Sorgerecht behalten.

Das spart euch beiden eine Menge Stress und sorgt dafür, dass eure Kinder bei einer Scheidung weniger Schaden durch Streit ihrer Eltern zugefügt wird.

Denn ihr bleibt auch nach einer Trennung Eltern und habt beide eine Verantwortung für das Wohlergehen eurer Kinder. Und ihr bleibt auch Eltern, wenn eure Kinder erwachsen sind. 

Ihr möchtet an den Ereignissen eurer Kinder teilhaben, Großeltern sein und niemand möchte einen Rosenkrieg. 

Vielleicht habt ihr es selbst bereits erlebt:

Stellt euch das Gefühl vor, sich wegen finanzieller Regelungen nicht mehr zu verstehen und auf der Hochzeit eurer Kinder aufeinanderzutreffen.

Es wäre doch schöner, wenn ihr euch auf Augenhöhe begegnet und gemeinsam für das Wohl eurer Kinder sorgt – egal was die Zukunft bringt.

Definiert Vollmachten für bestimmte Bereiche

Optimal ist natürlich, wenn ihr euch einig seid und ihr beide zu gleichen Teilen das Sorgerecht behaltet.

Definiert dann jedoch bereits im Ehevertrag verschiedene Vollmachten, die euch das Leben einfacher machen, weil ihr nicht in jedem Detail den anderen um seine Zustimmung bitten müsst.

Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Darf das andere Elternteil einen Ausweis für das Kind beantragen?
  • Haben beide Elternteile eine Reisevollmacht für ihre Kinder?
  • Dürfen beide Elternteile Kindergarten- oder Schulfahrten genehmigen?

H | Persönliche Absichtserklärungen

Ihr könnt in eurem Ehevertrag Absichtserklärungen festhalten.

Diese Absichtserklärung spart euch Geld:

Ihr könnt zum Beispiel festlegen, dass ihr im Fall einer Scheidung nur einen Anwalt beauftragen wollt und euch die Anwaltskosten teilt. Dadurch reduziert ihr die Anwaltskosten, teilt sie fair und beschleunigt das Verfahren.

Darüber hinaus könnt ihr auch ganz persönliche Vereinbarungen zu eurem Verhalten für den Fall der Trennung festhalten.

Diese sind zwar rechtlich nicht durchsetzbar, helfen euch allerdings, euch an euer Eheversprechen und die Grundsätze eurer Partnerschaft zu erinnern, was durch die Emotionen einer Trennung schnell in Vergessenheit geraten kann.

Hier ein paar Beispiele:

  • Wie möchten wir mit unseren Kindern nach einer Trennung umgehen?
  • Wie möchten wir auseinandergehen?
  • Wie wollen wir uns nach der Scheidung bei Familienfesten verhalten?
  • Wie möchten wir gegenüber Dritten über den anderen sprechen?

Ehevertrag abschließen

Die 4 Schritte zum individuellen Ehevertrag

So wird er rechtsgültig

Mittlerweile ist euch sicher klar: Eine Ehevertrag-Vorlage oder einen Muster-Ehevertrag kann nicht sinnvoll sein, da diese nicht eure individuellen Bedürfnisse abbilden können.

Außerdem möchtet ihr, dass euer Vertrag in jedem Punkt rechtsgültig und wirksam ist.

So geht ihr deshalb am besten vor:

Schritt 1: eBook mit Tipps downloaden

Füllt unabhängig voneinander unsere Ehevertrag Checkliste aus und unterhaltet euch über die Punkte, die euch wichtig sind.

Hier klicken und eBook Ehevertrag mit tollem Bonus downloaden

Unser Tipp:

Auf keinen Fall solltet ihr alleine die Inhalte festlegen und den anderen plötzlich mit dem fertigen Vertrag konfrontieren. Das wäre kein schöner Beginn für eine vertrauensvolle Partnerschaft.

Schritt 2: Lasst euch unverbindlich und kostenfrei beraten

Ein Ehevertrag kann auch von einem Notar erstellt werden – wir empfehlen euch jedoch einen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist.

Denn er geht noch ein paar Schritte weiter als der Notar und bietet durch seine Erfahrung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten unerlässliches Wissen und Beratungsqualität zu allen Eventualitäten. 

So kann er euch wesentlich intensiver und mit dem Weitblick auf 15 und mehr Jahre nachhaltig in Bezug auf eure Bedürfnisse und eure Zukunft beraten. In vielen Fällen auch zu Punkten, die ihr aktuell noch gar nicht abschätzen könnt.

Beratung Ehevertrag

Beratung Ehevertrag

Beratung beim Anwalt: Rechtssicherheit und Fairness für beide

Ihr möchtet, dass euer Ehevertrag zu euer beiden Gunsten formuliert wird.

Das geht nur mit einer guten Beratung, an der ihr beide teilnehmt.

So gibt es bereits zu Beginn Transparenz und keine Geheimnisse. Und das ist der beste Start in eine gute und lange Ehe.

Empfehlung von Herzen

Hier könnt ihr euch zum Ehevertrag unverbindlich beraten lassen

Für diesen Beitrag haben wir eng mit SEPARIO zusammengearbeitet, damit alle Inhalte für euch rechtssicher und verlässlich zusammengestellt sind.

So konnten wir die Separio tätigen Fachanwälte für Familienrecht genauer kennenlernen.

Was uns gefallen hat? Hier ist vorrangig eins wichtig: Beste Beratung, damit beiden Ehepartnern die besten Lösungen vorgeschlagen werden können, damit sie beide niemals Schaden nehmen.

Ziel ist:

  • Ein Blick in eine langfristige Zukunft miteinander.
  • Einigkeit darüber, wie ihr euch gemeinsam als Paar definiert und ausrichtet.

Denn viel zu oft erleben sie auf der anderen Seite, dass ihre Kunden jahrelang streiten und dadurch seelisch belastet sind. Und das lässt sich so einfach im Vorfeld verhindern.

Schritt 3: Legt alle Punkte in eurem Ehevertrag fest

Für den Inhalt eures Ehevertrags besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass ihr frei entscheiden könnt, welche Regelungen ihr im Ehevertrag aufnehmen wollt.

Seit 2001 hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Vertragsfreiheit jedoch Grenzen gesetzt.

Dadurch könnte es ohne vorherige Rechtsberatung sein, dass Elemente eures Vertrags als ungültig erklärt werden.

Wann wird der Ehevertrag geschlossen?

Ihr könnt euren Ehevertrag bereits vor oder auch während eurer Ehe abschließen.

Auch Änderungen eines bereits bestehenden Ehevertrages sind jederzeit möglich, wenn sich euer Leben durch Kinder oder Selbstständigkeit verändert hat.

Wenn beide einverstanden sind, kann ein Ehevertrag auch aufgehoben werden.

Unser Tipp: In dem Moment, in dem ihr die Ehe schließt, seid ihr positiv gestimmt. Es könnte deshalb keinen besseren Zeitpunkt geben, die Spielregeln eurer Ehe und eures Zusammenlebens selbst zu gestalten und dafür zu sorgen, wenn nötig, auch genauso positiv auf Augenhöhe auseinanderzugehen – vor allem, wenn es Kinder gibt. Denn Eltern bleibt ihr für immer.

Schritt 4: Die Beurkundung durch einen Notar

Damit euer Ehevertrag rechtsgültig wird, muss er von einem Notar beurkundet werden – auch wenn er von einem Anwalt aufgesetzt wurde.

Klatscht euch ab!

Ihr habt alles dafür getan, dass eure Zukunft fair und einig wird.

Wo wird der Ehevertrag hinterlegt?

Euer Ehevertrag wird bei eurem Notar geschlossen und kann in das Güterrechtsregister eingetragen werden. Ihr erhaltet natürlich eine eigene Ausfertigung für eure Unterlagen. 


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Fotograf Hochzeit

Gebühren ANwalt & Notar

Was kostet ein Ehevertrag?

Übersicht und Beispiele zu üblichen Gebühren

Das Aufsetzen des Ehevertrags berechnet sich nach gesetzlich geregelten Gebühren in Bezug auf das aktuelle Vermögen abzüglich eurer Schulden.

Daraus wird ein Gegenstandswert ermittelt, der je nach Beratungsaufwand mit einem bestimmten Prozentsatz (Faktor) multipliziert wird.

Ein späterer Ehevertrag, wenn ihr mehr Vermögen aufgebaut habt, ist demnach teurer.

Schon deshalb lohnt es sich, den Vertrag frühzeitig zu schließen, bevor ihr größeres Vermögen aufgebaut habt.

Was kostet der Ehevertrag beim einen Notar? 

Hier haben wir euch ein paar Beispielkosten zusammengestellt.

Diese Beispiele beinhalten die Beratung sowie die Beurkundung durch den Notar mit einem Faktor von 2 inkl. MwSt. Sonstige Auslagen wie zum Beispiel Telefon, Kopien oder Porto kommen noch hinzu (ca. 30 €).

Ehevertrag Kosten Notar

Quelle: Bundesamt für Justiz (Juli 24) Rechtl. Hinweise zu Gebühren: Wissenswertes zu Notar-Gebühren 

Erfahrungsgemäß fällt es schwer zu erfassen, was genau in den Gegenstandswert fällt. Lasst euch deshalb immer ein verlässliches Angebot erstellen oder nutzt für einen ersten Überblick einen → Notarkosten-Gebührenrechner.

Was kostet ein Ehevertrag inklusive Beratung vom Anwalt?

Auch für Anwälte gibt es eine klare Gebührenverordnung. Diese wird in der Regel mit einem Faktor von 1,3 abgerechnet, wenn die Angelegenheit nicht besonders umfangreich oder schwierig ist.

Denn der große Vorteil bei der Beauftragung ist ja der umfassendere Beratungsservice, weshalb der Aufwand für den Anwalt höher ist.

Eine detaillierte Info zu den Gebühren erhaltet ihr im ersten unverbindlichen Beratungsgespräch.

Hier wieder ein paar Beispiele als Überblick mit Faktor 1,3 inklusive MwSt.:

Ehevertrag Kosten Anwalt

Sonstige Auslagen wie zum Beispiel Telefon, Kopien oder Porto (ca. 30 €) werden separat berechnet.

Quelle: Bundesamt für Justiz (Juli 24)

Erstellt ihr gleichzeitig einen Erbvertrag, fallen für einen getrennten Vertrag weitere Gebühren an. Regelt ihr alle Themen in einem Vertrag, erhöht sich zwar der Gegenstandswert, die Gebühren jedoch nicht proportional zum Wert. Es ist also günstiger, mehrere Regelungen in einem einheitlichen Vertrag zusammen zu fassen. Zudem sind keine doppelten Beurkundungsgebühren beim Notar notwendig.

Und ganz ehrlich: Im Scheidungsfall spart ihr viel mehr als das, was ihr für euren Ehevertrag investiert:

  • Ihr spart Gerichts- und Anwaltskosten (diese reduzieren sich durch einen Vertrag um bis zu 75%)
  • Durch Ausschluss des Versorgungsausgleichs behält jeder seine eigenen Rentenansprüche
  • Ihr spart Nerven und zusätzliche negative Emotionen
  • Ihr spart eine Menge Zeit

Derzeit gibt es einen Gesetzentwurf, wonach sich die gesetzlichen Gebühren der Notare, Rechtsanwälte und Gerichtskosten zum 01.01.2025 erhöhen sollen. Das bedeutet, dass die oben abgebildeten Beispiele gegebenenfalls ab Januar angepasst werden.

Wenn die Beauftragung noch im Jahr 2024 erfolgt, könnt ihr gegebenenfalls 7 % sparen.

Schlusswort

Fazit: Ehevertrag – sinnvoll oder nicht?

Das sind die wichtigsten Elemente für jede Ehe

Der Ehevertrag ist ein "Wenn das passiert, ... dann vereinbaren wir Folgendes"-Vertrag.

Ja-sagen ist schnell, einfach und voller positiver Emotionen – auch wenn die Hochzeitsplanung manchmal stressig erscheint.

Ihr liebt euch und deshalb heiratet ihr. Ihr wollt für immer gemeinsam in die gleiche Richtung schauen und euch einig sein. Und das soll so bleiben.

Nutzt deshalb eure jetzige Einigkeit und positiven Gedanken für die Zukunft, um euch für den Ernstfall abzusichern.

Und das ist doch ein schöner Gedanke, oder?

Allem voran steht die Vorsorge für euch und eure Lieben, die ihr sichern solltet. Denn ihr wollt euch im Krankheits- und Todesfall nicht im Stich lassen müssen – nur weil die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend sind.

Und falls ihr euch auseinander lebt und getrennte Wege gehen möchtet, sorg ein Ehevertrag dafür, dass ihr euch weiterhin versteht und einig seid.

Er bewahrt euch beide davor, dass der Trennungs-Prozess schmerzhaft und unter Umständen Jahre andauert. Denn ihr möchtet euch nicht jahrelang mit eurer Scheidung und deren Erfahrungen beschäftigen.

Ohne aus enttäuschten Emotionen zu handeln, habt ihr die Chance fair und rational zu agieren – eben so wie ihr es definiert habt, als ihr "Ja" zueinander gesagt habt.

Aufrund der Vorsorge füreinander UND eurer fortwährenden Einigkeit ist in unseren Augen ein Ehevertrag immer sinnvoll.

Rosenkriege entstehen immer dann, wenn ein Partner für seine Situation plötzlich einen geldwerten Vorteil sieht, der ihm vorher gar nicht bewusst oder egal war. Und dann beginnt ein langer, unnötiger gerichtlicher Streit, der viele Kosten und emotionale Belastung verursacht – nicht stelten unnütz geführt, weil am Ende wegen der hohen Kosten nichts oder nicht viel übrig bleibt.


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