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Hochzeit absagen: Das sind Kosten wenn ihr storniert

In den letzten Jahren ist in sehr großer Anzahl durch Corona ein Problem aufgetreten, welches in dem Ausmaß natürlich nicht bekannt war. Aber, aus welchem Grund auch immer, wenn ihr eure Hochzeit absagen müsst, steht ihr vermutlich zunächst völlig gelähmt da und denkt: Was machen wir jetzt? Was kostet das?

Deshalb haben wir euch hier alle wichtigen Infos zu allen Hochzeitsdienstleister-Verträgen zusammengestellt. So könnt ihr herausfinden ob und wie ihr die Aufträge kündigen könnt und was ihr dabei beachten müsst.

Bei diesem Artikel wurden wir in allen rechtlichen Aussagen von Florian Schmitt, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Gräf & Centorbi in Mainz unterstützt.
Hierfür möchten wir uns ganz herzlich bei Herrn Schmitt bedanken.

Wir haben diese Kanzlei ausgesucht, weil sie euch weiterführend zu sämtlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise informieren und beraten kann.

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Hochzeit absagen

Die Bedingungen für die Stornierung sind je nach Vertrag unterschiedlich

Das sind die wichtigsten unterschiede

"Bei der Absage eurer Hochzeit kommt es in erster Linie auf den einzelnen Vertrag an, den ihr mit dem Dienstleister geschlossen habt", sagt Rechtsanwalt Florian Schmitt. "Oftmals sind in den einzelnen Verträgen bereits konkrete Stornoregelungen enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die gesetzlichen Regelungen herangezogen werden."

Damit ihr die einzelnen Verträge mit euren Dienstleistern verstehen könnt, haben wir euch die Bedingungen für die Stornierung möglichst verständlich aufgeschlüsselt. Denn wichtig zu wissen ist, dass aus juristischer Sicht die Verträge mit euren Dienstleistern ganz unterschiedlich zu bewerten sind. 

Deshalb findet ihr bei den Ausführungen jene Hochzeitsdienstleister aufgelistet, für die die Bestimmungen in der Regel zutreffen. Denn bei Verträgen gibt es immer Grauzonen und Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Diese können wir natürlich nicht alle abdecken.

Das ist bei jedem Vertrag zu beachten

Die vertraglichen Regelungen und die AGB stehen über der gesetzlichen Regelung, um besondere Bedürfnisse abzudecken. Deshalb müsst ihr in jedem Fall nachsehen, was hier vereinbart wurde. Allerdings ermöglicht dies nicht, im Vertrag Dinge zu regeln, die grob gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen. Deshalb lohnt  sich manchmal die Prüfung der AGB durch einen Anwalt oder der Verbraucherschutzzentrale – denn es greift auch der Verbraucherschutz. Dies bedeutet: Es darf keine überraschenden und den Verbraucher zu stark benachteiligenden Klauseln geben.

Hochzeit absagen

Das ist zu tun, wenn ihr eure Hochzeit absagen müsst

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Stornierung eines Werkvertrags für die Hochzeit

Diese Schritte müsst ihr jetzt tun

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich eine Partei ein Werk (das kann ein körperlicher Gegenstand, eine Dienstleistung oder auch ein Computerprogramm sein) ohne Mängel herzustellen. Die andere Partei verpflichtet sich das, Werk abzunehmen und zu bezahlen (siehe auch § 631 im BGB). Im Unterschied zum Dienstvertrag garantiert der Werkersteller ein Ergebnis und somit den Erfolg der vereinbarten Leistung.

Einen Werkvertrag schließt ihr in der Regel mit diesen Hocheitsdienstleistern ab:

  • Catering
  • Fotografen
  • Konditoren (Hochzeitstorte)
  • Anfertigung eines Brautkleides durch einen Schneider
  • Individuelle Hochzeitswebsite
  • Individuelle Hochzeitspapeterie
  • Floristen

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Wie kann ich einen Vertrag kündigen oder stornieren?

Die Kündigung des Werkvertrages ist jederzeit möglich, denn es gilt § 648 S. 1 BGB.

Das liest sich zunächst positiv. Aber Achtung: Man muss auch die weiteren Regelungen dieses Paragraphen beachten. Denn dort ist geregelt, dass der Auftragnehmer die Vergütung trotz der Kündigung verlangen kann.

Was ist die Folge der Kündigung?

In jedem Fall sind dem Auftragnehmer die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.

Aber auch ein Teil der noch nicht erbrachten Leistung ist zu vergüten. Dabei muss sich der Auftragnehmer (zum Beispiel der Hochzeitsfotograf) ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Ebenso wird sein Werklohnanspruch reduziert, wenn er seine freigewordene Arbeitsleistung nicht anderweitig einsetzt.

Für alle Leistungen, die bisher nicht erbracht wurden, gibt es deshalb eine sogenannte Vermutungswirkung im Gesetz. So muss man nicht alles einzeln aufschlüsseln.

Gesetzlich geregelt ist, dass dem Auftragnehmer 5 % der noch nicht erbrachten Leistungen zustehen.

In der Hochzeitsbranche gibt es jedoch einen weiteren Punkt, der zu beachten ist:

Was sind die Stornogebühren?

Beispielsweise regeln Fotografen, Konditoren oder Caterer in ihrem Vertrag oder den AGB, dass eine Stornogebühr anfällt, wenn die Hochzeit abgesagt wird. 

Das ist für sich auch ganz wichtig, denn ein Fotograf kann zum Beispiel einen Samstagstermin nur einmal vergeben. Wird dieser Termin kurz vor der Hochzeit abgesagt, kann er selten kurzfristig einen neuen Auftrag aus dem Hut zaubern. 

Je weiter die Hochzeit in der Zukunft liegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass er einen neuen Kunden für diesen Tag findet. Deshalb sind die Stornogebühren üblicherweise gestaffelt nach der Zeit, die bis zur Hochzeit verbleibt. So kennt man es z. B. auch bei Reisen oder Hotelbuchungen.

Das ist zu tun: Haltet Rücksprache mit dem Dienstleister

Besprecht gemeinsam den aktuellen Stand und haltet bereits erbrachte Dienstleistungen und deren Honorare im Kündigungsschreiben schriftlich fest.

Hochzeit absagen

Stornierung eines Mietvertrags für die Hochzeit

Diese Schritte müsst ihr jetzt tun

Einen Mietvertrag schließt ihr zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt ab. Der Vermieter (beispielsweise die Location) verpflichtet sich hierbei, dem Brautpaar den Gebrauch zu einem bestimmten Termin zu gewähren und der Mieter (ihr als Brautpaar) zur Zahlung der vereinbarten Miete.  

Einen Mietvertrag schließt ihr in der Regel mit diesen Hocheitsdienstleistern ab:

  • Mietlocations
  • Locations mit Catering
  • Brautauto (wenn dieses ohne Chauffeur gemietet wird)
  • Zeltverleih
  • Dekoverleih
  • Partyverleih (Mobiliar, Geschirr, etc.)
  • Hotelbuchungen für Übernachtungsgäste

Wie kann ich einen Mietvertrag für de Hochzeit kündigen oder stornieren?

Nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist die Kündigung eines Mietvertrages möglich. 

Was ist ein wichtiger Grund?

§ 314 Abs. 1 Satz 2 BGB besagt: "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."

In anderen Worten: Für die Frage, was nun ein wichtiger Grund ist, muss eine Abwägung der Interessen beider Vertragspartner an der Durchführung vorgenommen werden. 

Ist die Corona Pandemie ein wichtiger Grund?

"Belastbare Rechtsprechung, ob die Coronasituation hieran etwas ändert, liegen aktuell natürlich noch nicht vor", sagt Rechtsanwalt Stefan Schmitt.

"Wenn das Brautpaar daher aus reiner Vorsorge den Termin absagen will, wird dies nicht ohne Weiteres dafür genügen, das Interesse des Auftragnehmers an der Durchführung seiner Tätigkeit zu überwiegen. Diese Motivation des Brautpaars, sich aus dem Vertrag zu lösen, wird damit für einen wichtigen Grund wohl nicht ausreichen."

Ihr müsst also davon ausgehen, dass ihr diesen Dienstvertrag für eure Hochzeit nicht kündigen könnt.


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Die Alternative: Ein Aufhebungsvertrag

Haltet Rücksprache mit dem Dienstleister. Im gegenseitigen Einvernehmen könnt ihr einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

In der Regel hat der Dienstleister hierfür bereits in seinen AGB oder explizit im Vertrag Regelungen in Form von prozentualen Stornogebühren je nach verbleibender Zeit bis zur Hochzeit definiert. 

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Stornierung eines Dienstvertrags für die Hochzeit

Diese Schritte müsst ihr jetzt tun

Ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) liegt vor, wenn eine Partei sich zur Leistung von bestimmten Diensten verpflichtet, und die andere Partei sich bereit erklärt, für diese Dienste eine Vergütung zu leisten.

Einen Dienstvertrag schließt ihr in der Regel mit diesen Hocheitsdienstleistern ab:

  • DJ
  • Band
  • Entertainer
  • Trauredner
  • Weddingplanner
  • Brautauto (wenn dieses mit Chauffeur gemietet wird)


Randnotiz: Wichtig ist, bei diesem Vertragstyp zu wissen, dass der Auftragnehmer sich zwar zur 
Leistung, aber nicht zum Erfolg verpflichtet.


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Wie kann ich einen Dienstvertrag kündigen oder stornieren?

Nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist die Kündigung eines Dienstvertrags möglich (Weitere Infos siehe oben: Mietvertrag).

Die Alternative: Ein Aufhebungsvertrag

Haltet Rücksprache mit dem Dienstleister. Im gegenseitigen Einvernehmen könnt ihr einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. 

In der Regel hat der Dienstleister hierfür bereits in seinen AGB oder explizit im Vertrag Regelungen in Form von prozentualen Stornogebühren je nach verbleibender Zeit bis zur Hochzeit definiert. 

Das Wichtigste ist in jedem Fall die Ruhe zu bewahren und die Komunikation in bestem Sinne mit euren Dienstleistern zu suchen, um eine gute Lösung für beide Seiten finden zu können. In den meisten Fällen wird die Hochzeit ja nur verschoben und ist dem Dienstleister nicht komplett entzogen.

Denn eines könnt ihr uns glauben: euer Dienstleister will euch ganz sicher helfen. Denn er steht bei der Absage eurer Hochzeit genauso verzweifelt da wie ihr, da ihm ein Teil seines Lebensunterhalts entgeht. Allerdings wird er ebenso zu einem späteren Zeitpunkt Interesse daran haben, eure Hochzeit zu begleiten.


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